Praktikumsbericht / -arbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 0, Hochschule Wismar, Veranstaltung: Praktikum, Sprache: Deutsch, Abstract: Im § 12 des Einkommenssteuergesetzes wird festgehalten, dass Aufwendungen für die private Lebensführung für die Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden dürfen. Ausnahmen bilden dabei außergewöhnliche Belastungen, sowie die Sonderausgaben, welche Gegenstand dieser Arbeit sein sollen. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen für die private Lebensführung und sind zum Abzug freigegeben. Allerdings dürfen diese Aufwendungen laut § 10 Abs. 1 ESt G weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sein oder als solche behandelt werden. In den §§ 10 bis 10b ESt G werden alle Aufwendungen, die als Sonderausgaben abziehbar sind nach dem Enumerationsprinzip, also abschließend, aufgezählt. “Ähnliche Aufwendungen sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, auch wenn sie begrifflich zu den in §§ […] 10 , 10a und 10b ESt G erfassten Arten von Aufwendungen gehören könnten.“ Abzugsberechtigt sind steuerpflichtige Personen, wenn diese die Aufwendungen selbst geleistet haben. Bei Ehegatten ist zu beachten, dass Sonderausgaben dem Ehegatten zugerechnet werden, der die Aufwendungen tatsächlich geleistet hat (§ 26a Abs. 2 S. 1 ESt G). Bei einer Zusammenveranlagung ist dies nicht von Bedeutung, da die Ehegatten gem. § 26b ESt G als ein Steuerpflichtiger behandelt werden. Der Abzugszeitpunkt ist nach H 10.1 ESt H i.V.m. § 11 Abs. 2 ESt G das Kalenderjahr, in dem die Ausgaben geleistet wurden. In Abbildung 1 im Folgenden ist die Einteilung der Sonderausgaben anschaulich dargestellt.
Anita Klein
Sonderausgaben. Ein umfassender Überblick [PDF ebook]
Sonderausgaben. Ein umfassender Überblick [PDF ebook]
Kup ten ebook, a 1 kolejny otrzymasz GRATIS!
Język Niemiecki ● Format PDF ● Strony 50 ● ISBN 9783656603375 ● Rozmiar pliku 0.6 MB ● Wydawca GRIN Verlag ● Miasto München ● Kraj DE ● Opublikowany 2014 ● Ydanie 1 ● Do pobrania 24 miesięcy ● Waluta EUR ● ID 3987948 ● Ochrona przed kopiowaniem bez