Die Versorgung mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wird in Deutschland durch die Ärzte nach rein medizinisch-therapeutischen Kriterien bestimmt und gesichert. Durch die Verteilung der Ärzte nach dem Planungssystem der Gesetzlichen Krankenversicherung ist flächendeckend in allen Teilräumen des Bundesgebietes eine medizinische Versorgung gewährleistet. Damit sichern die Ärzte gleichzeitig die flächendeckende und gleichwertige Arzneimittelversorgung in Deutschland. Wo ein hinreichendes ärztliches Verordnungsvolumen zusammenkommt, gibt es Apotheken. Der Apotheker folgt dem Arzt. Umgekehrt gilt: Wo es keine Ärzte mit einem entsprechendem Rezeptumsatz gibt, kann keine Apotheke existieren.
Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel haben dagegen keine Bedeutung für die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung. Im Gegenteil: Sie behindern durch den Erhalt kleiner suboptimaler und finanzschwacher Apothekenbetriebe sogar eine moderne effiziente und zukunftsorientierte Versorgung. Das Festpreissystem verursacht durch viele schwache Apothekenbetriebe erhebliche volkswirtschaftliche Kosten. Festpreise verhindern mit der Subventionierung suboptimaler Apothekenunternehmen flächendeckende Innovationen und Investitionen in moderne pharmazeutische Informations-, Kommunikations- und Logistiksysteme. Ein starkes Apothekenunternehmen mit zukunftsorientierten Liefersystemen kann auch den weit entfernt lebenden Patienten auf dem Land erreichen, Tag und Nacht. Schließlich verhindert das System fester Arzneimittelpreise eine optimale räumliche Allokation der Apotheken und verhindert Wohlfahrtsgewinne zugunsten der Patienten.
Diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung werden von den drei Autoren unter rechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Gesichtspunkten analysiert.
O autorze
Hans-Dieter Wichter
Studium der Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Bochum, Mannheim und zu Köln 1969 bis 1974. Diplom-Volkswirt (Köln 1974). Dr. rer. pol. (Köln 1977).
Wissenschaftlicher Assistent am Staatswissenschaftlichen Seminar der Universität zu Köln (Preis-, Markt- und Wettbewerbstheorie).
Tätigkeiten im Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Wirtschaftsstrukturanalysen), im Ministerium für Bundesangelegenheiten des Landes Rheinland-Pfalz (u.a. Wirtschaftspolitik), im Bundesministerium der Finanzen (Stellvertretender Sprecher) und im Bundesministerium der Verteidigung (Sprecher, später Unterabteilungsleiter „Umweltschutz“ und Unterabteilungsleiter „Versorgung der Streitkräfte in Auslandseinsätzen“). Zuletzt Regierungssprecher des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ministerialdirigent a.D. Seit 2012 selbständiger Unternehmensberater mit Schwerpunkt „volkswirtschaftliche Strukturanalysen“ und „Marktanalysen“.