Cuprins
i-iv – Verzeichnis der Bearbeiter der 11. Auflage – Inhaltsübersicht – BESONDERER TEIL – FÜNFUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Strafbarer Eigennutz. § 302a – SECHSUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Sachbeschädigung. §§ 303–305a – SIEBENUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Gemeingefährliche Straftaten. §§ 306–311c – SIEBENUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT – Gemeingefährliche Straftaten. §§ 311c–314 – ACHTUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT – Gemeingefährliche Straftaten. §§ 315–315b – Gemeingefährliche Straftaten. §§ 315c–315d – Gemeingefährliche Straftaten. § 316 – Gemeingefährliche Straftaten. §§ 316a–316c – SIEBENUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT – Gemeingefährliche Straftaten. §§ 317–323a – Gemeingefährliche Straftaten. §§ 323b–323c – ACHTUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT – Straftaten gegen die Umwelt. Vor § 324 – Straftaten gegen die Umwelt. § 324 – Straftaten gegen die Umwelt. §§ 324a–325a – Straftaten gegen die Umwelt. §§ 326–327 – Straftaten gegen die Umwelt. §§ 328–330 – NEUNUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Straftaten im Amt. Vor § 331-335a