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i-iv — Verzeichnis der Bearbeiter der 11. Auflage — Inhaltsübersicht — BESONDERER TEIL — FÜNFUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Strafbarer Eigennutz. § 302a — SECHSUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Sachbeschädigung. §§ 303–305a — SIEBENUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Gemeingefährliche Straftaten. §§ 306–311c — SIEBENUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT — Gemeingefährliche Straftaten. §§ 311c–314 — ACHTUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT — Gemeingefährliche Straftaten. §§ 315–315b — Gemeingefährliche Straftaten. §§ 315c–315d — Gemeingefährliche Straftaten. § 316 — Gemeingefährliche Straftaten. §§ 316a–316c — SIEBENUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT — Gemeingefährliche Straftaten. §§ 317–323a — Gemeingefährliche Straftaten. §§ 323b–323c — ACHTUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT — Straftaten gegen die Umwelt. Vor § 324 — Straftaten gegen die Umwelt. § 324 — Straftaten gegen die Umwelt. §§ 324a–325a — Straftaten gegen die Umwelt. §§ 326–327 — Straftaten gegen die Umwelt. §§ 328–330 — NEUNUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Straftaten im Amt. Vor § 331-335a