Das ‘Recht ex machina’ ist ein Traum, den die Menschheit seit langem träumt. Derartige Apparate sind bislang freilich Utopie geblieben. Inzwischen sind aber lernfähige Algorithmen imstande, logische Schlüsse zu ziehen und Argumente auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Hat die Digitalisierung unsere Vorstellungen über die Rechtsanwendung schon verändert, ohne dass wir es bemerkt haben?’Digitalisierung’ lautet die Devise, und zwar nicht nur in Politik, Wirtschaft oder Bildung, sondern auch in der Jurisprudenz. Lernfähige Algorithmen und autonome Systeme beginnen heute Funktionen zu übernehmen, die traditionell dem Menschen vorbehalten waren. Wir pflegen von ‘künstlicher Intelligenz’ zu sprechen, wenn bestimmte Tätigkeiten, die Nachdenken oder Entscheiden verlangen, nun Maschinen überlassen bleiben. Welche Rolle spielen die neuen Technologien in den Staatsanwaltschaften und in den Gerichten? Können Legal Robots bald Vorschläge für Urteile unterbreiten? Und wann sind sie in der Lage, eigenständige Entscheidungen zu treffen? Oder dürfen sie nur zur Überprüfung von Standardfällen, zur Bearbeitung wiederkehrender Rechtsfragen eingesetzt werden, die einen gesteigerten Rechenaufwand erfordern? Und gibt es überhaupt Standardfälle? Liegt nicht jeder Fall anders? Müssen die Grenzen zwischen Rechnen, Denken und Entscheiden neu gezogen werden? Und was geschieht, wenn die Maschine einen Fehler macht? Ist der Roboter für Schäden haftbar? Kann er Bewusstsein erlangen und sollte ihm nicht eigentlich Rechtsfähigkeit zuerkannt werden? Muss nicht die gesamte Rechtsordnung neu überdacht werden. Stephan Meder schlägt einen Bogen vom ersten juristischen Maschinenzeitalter des 17. Jahrhunderts über den ‘Subsumtionsautomaten’ des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart.
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Prof. Dr. Stephan Meder lehrt seit 1998 Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover.