Ursprünglich als Provisorium aus der Taufe gehoben, verfasst das Grundgesetz sechzig Jahre nach seinem Inkrafttreten einen deutschen Staat, der die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt hat. Mit der deutschen Einheit ist das de facto schon länger als Vollverfassung fungierende Grundgesetz nun auch ausdrücklich zur endgültigen Verfassung geworden. Trotz der mittlerweile über 50 Änderungen ist das Grundgesetz in seinen primären Setzungen unverändert, die Herausforderungen der Nachkriegszeit hat es bewältigt. Neue Fragen sind entstanden, auf die diese Verfassung eine Antwort geben soll. Der 60. Jahrestag der Verkündung des Bonner Grundgesetzes war für die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn Anlass für eine Ringvorlesung, deren Beiträge hier versammelt sind. Die neuere deutsche Verfassungsgeschichte dient den Autoren, unter ihnen Jürgen Rüttgers, Andreas Voßkuhle und Wolfgang Schäuble, als Ausgangspunkt für die Suche nach Antworten auf die verfassungsrechtlichen Fragen der Gegenwart.
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Prof. Dr. Wulf-Henning Roth lehrt Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung sowie deutsches, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn. Dort ist er Direktor des Instituts für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht.