Diese Festschrift ist dem Berliner Strafrechtsprofessor Klaus Geppert zu seinem 70. Geburtstag gewidmet.
Das E-Book Festschrift für Klaus Geppert zum 70. Geburtstag am 10. März 2011 wird angeboten von De Gruyter und wurde mit folgenden Begriffen kategorisiert:Strafrecht, Criminal Law
表中的内容
Gunther Arzt: Einwilligungsdoktrin und Teilnahmelehre; Werner Beulke: Der ‘Compliance Officer’ als Aufsichtsgarant? Friedrich Dencker: Sicher fahrunsicher; Dieter Dölling: Zur Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung bei einverständlicher Fremdgefährdung; Gunnar Duttge: Der Vollrauschtatbestand de lege lata und de lege ferenda; Ulrich Eisenberg: Zur Unterrichtungspflicht der Finanzbehörden gegenüber der Staatsanwaltschaft zwecks Ermöglichung der Ausübung des Evokationsrechts; Volker Erb: Ungereimtheiten bei der Anwendung von § 299 St GB; Claudius Geisler: ‘Der Tatrichter als Revisionsrichter’; Karl Heinz Gössel: Über Anomalien des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und die daraus resultierenden Gefahren; Martin Heger: Die Nötigung im Straßenverkehr; Bernd Heinrich: Das vorsätzliche ‘Dazwischentreten’ des Täters in seine eigene Tat; Wolfgang Heinz: Strafrechtliche Sozialkontrolle der Straftaten im Straßenverkehr – aktuelle rechtstatsächliche Befunde; Hans Joachim Hirsch: Zwischenbilanz des langjährigen Meinungsstreits über die actio libera in causa; Klaus Hoffmann-Holland: Vereinigungsbegriff im Wandel? – Begriffsprägende Systematik als Auslegungsgrenze; Peter König: Zum Ende des Fortbewegungszwecks beim verkehrsfeindlichen Inneneingriff; Erik Kraatz: Individualisierung contra Normativierung; Joachim Kretschmer: Die Bekämpfung von Korruption mit dem OWi G; Kristian Kühl: Einordnungs- und Anwendungsprobleme bei der Nachstellung; Gero Meinen: Glaube, Glaubensfreiheit und Gefängnis; Wolfgang Mitsch: Verspätete Pflichterfüllung, Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung bei § 142 St GB; Ingrid Mitgutsch: Die Beteiligungsregelung des Römischen Statuts im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs; Axel Montenbruck: Höchststrafe und Verfassung: Verteidigung des geständigen und resozialisierten Doppelmörders; Henning Ernst Müller: Systemgerechtigkeit und Normakzeptanz im Straßenverkehrsstrafrecht unter besonderer Berücksichtigung der Geschwindigkeitsüberschreitung; Heinz Müller-Dietz: Strafrecht im Zukunftsstaat? – Zur negativen Utopie in Juli Zehs Roman ‘Corpus Delicti’; Harro Otto: Garantenstellung aufgrund der Beteiligung an vorausgegangenen Misshandlungen oder sonstigen Gewalttätigkeiten; Henning Radtke: Gefährlichkeit und Gefahr bei den Straßenverkehrsdelikten; Rudolf Rengier: Kein Ende der Erfolgshaftung bei den erfolgsqualifizierten Delikten; Ruth Rissing-van Saan: Der bedingte Tötungsvorsatz und die Hemmschwellentheorie des Bundesgerichtshofs; Klaus Rogall: Grund und Grenzen der ‘qualifizierten’ Belehrung im Strafprozess; Claus Roxin: Aushorchungen in der Untersuchungshaft als Überführungsmittel; Helmut Satzger: Klaus Geppert im Spiegel der ‘JURA’; Uwe Scheffler und Dela-Madeleine Halecker: Maßregeln der Abschreckung? Hartmut Schneider: Zur Strafbarkeit des Verteidigers wegen Strafvereitelung durch Stellen von Beweisanträgen zum Zwecke der Prozessverschleppung; Christian Schröder: Die berufstypische Beihilfe im Strafprozess: Methodisches zur Feststellung erkennbarer Tatgeneigtheit; Friedrich-Christian Schroeder: Strafverfolgung bei Nichtauslieferung; Bernd Schünemann: Gedanken zur zweiten Instanz in Strafsachen; Reinhard Singer: Konsens der qualifizierten Minderheit; Christoph Sowada: Beweisverwertungsverbote im Spannungsfeld zwischen nemotenetur-Grundsatz und fair-trial-Prinzip; Detlev Sternberg-Lieben: Rationierung in der Medizin und strafrechtliche Haftung des Arztes; Ulrich Weber: Der zivilrechtliche Besitzschutz als Grundlage des Hausrechts; Gerhard Werle und Boris Burghardt: Die Tötungen an der deutsch-deutschen Grenze – Verbrechen gegen die Menschlichkeit? Klaus Letzgus: Wiederaufnahme zu Ungunsten des Angeklagten.
关于作者
Claudius Geisler, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz; Erik Kraatz, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Joachim Kretschmer, Freie Universität Berlin; Hartmut Schneider, Universität Leipzig; Christoph Sowada, Universität Greifswald.