Wenn die zukunftsentscheidenden Fragen zunehmend globaler Natur sind und die historische Form des Nationalstaats vielfach keine geeignete Antwort mehr darstellt, muss man den Begriff der Souveränität neu fassen und in neuen Konfigurationen bedenken. Die Idee des Weltbürgerrechts als einer „notwendigen Ergänzung’ (Kant) zum Staats- und Völkerrecht verdeutlicht das Erfordernis des erweiterten Verständnisses von Völkerrechtssubjektivität. Auch wenn eine globale Entsprechung zum Staatsorganisationsrecht derzeit kaum vorstellbar ist, fordern Normsetzungsprozesse im transnationalen privaten und öffentlichen Sektor den staatszentrierten Begriff von Recht heraus. Normkollisionen und Legitimationskrisen sind vorprogrammiert: Es droht eine Kluft zwischen abstrakter Rechtsmoral und harten Realitäten, wie der Instrumentalisierung der Menschenrechte, der Frage nach dem Garanten der sozialen Garantien und dem Verlust des Privaten in einer radikalisierten Publizität. Auch die Rechtsphilosophie muss sich diesen Problemen stellen.
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Armin Engländer ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er forscht insbesondere zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie des 20. Jahrhunderts sowie zum Allgemeinen Teil des Strafrechts, speziell den Rechtfertigungsgründen und dem Versuch.