Unter Mitarbeit von Klaus Beckerle, Sylvana Donath, Dirk Riekers und Antje Teichert
Seit 1. Januar 2017 ist die neue Entgeltordnung in Kraft. Im Eingruppierungsrecht wurden für zahlreiche Berufe Veränderungen vorgenommen und nicht mehr zeitgemäße Tätigkeitsmerkmale gestrichen. Von dieser neuen Entgeltordnung kann eine Vielzahl der Beschäftigten profitieren, z. B. Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen, in der allgemeinen Verwaltung, in der IT. Der Autor bietet Ihnen praxisorientierte Erläuterungen, die auf Juristendeutsch verzichten. So setzen Sie die Neuerungen schnell und rechtssicher um.
Inhalte:
– Die neue Entgeltordnung für den öffentlichen Dienst
– Alle wesentlichen Neuregelungen und die Konsequenzen für die Praxis
– Besonderheiten für spezielle Berufsgruppen
– Differenzierung der Entgeltgruppe 9 in 9a, 9b und 9c
– Neue P-Tabelle im Pflegebereich mit den Entgeltgruppen P5 bis P16
– Bewertungsgrundlagen und Verfahrenshinweise
– Eingruppierung, Höhergruppierung und Herabgruppierung Arbeitshilfen online:
– Text der neuen Entgeltordnung
表中的内容
Einleitung
Eingruppierung in der Übergangszeit bis zum Inkrafttretender neuen Entgeltordnung
Entfallene Regelungen
Beibehaltung bisheriger Eingruppierungsgrundsätze und der Wertigkeiten von Tätigkeitsmerkmalen – redaktionelle Änderungen
– Bewertungsverfahren, Arbeitsvorgang, Tarifautomatik
– Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen
– Beibehaltung unbestimmter Rechtsbegriffe und bisheriger Tatbestandsmerkmale
– Der ‘sonstige Beschäftigte’
– Redaktionelle Änderungen Wesentliche Neuregelungen
– Öffnung der Entgeltgruppen 4 und 7
– Betonung des Ausbildungsbezuges
– Neustrukturierung der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 2 bis 4
– Die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die neuen Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c
– Modernisierung der Tätigkeitsmerkmale aufgrund technischer Entwicklungen oder Wandel des Berufsbildes
– Höhere Eingruppierungen
– Entgeltgruppe 13 mit Zulage (§ 29c Abs. 1 TVÜ-VKA)Die Entgeltordnung – Allgemeine Grundsätze
– Die Entgeltordnung als Instrument der Arbeitsbewertung
– Rechtscharakter der Entgeltordnung
– Vollständigkeitsprinzip der Entgeltordnung
– Aufbau der Entgeltordnung
– Protokollerklärungen, Klammerzusätze, NiederschriftserklärungenÜbersicht über Aufbau und Struktur der neuen Entgeltordnung
Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)
– Nummer 1: Vorrang spezieller Tätigkeitsmerkmale
– Nummer 2: Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person
– Nummer 3: Wissenschaftliche Hochschulbildung
– Nummer 4: Hochschulbildung
– Nummer 5: Anerkannte Ausbildungsberufe
– Nummer 6: Übergangsregelungen zu in der DDR erworbenen Abschlüsse
– Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht
– Nummer 8: Geltungsausschluss für Lehrkräfte
– Nummer 9: Unterstellungsverhältnisse
– Nummer 10: Ständige Vertreter Teil A Abschnitt I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – Überblick
Teil A Abschnitt I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale Ziffer 1 (Entgeltgruppe 1 – einfachste Tätigkeiten)
– Einführung der EG 1 am 1.10.2005
– Geltungsbereich der Entgeltgruppe 1 in der Entgeltordnung
– Auslegung und Bedeutung des Tätigkeitsmerkmals ‘einfachst’
– Die Beispielsmerkmale im Einzelnen
– Vorgehen bei der Eingruppierung in die EG 1Teil A Abschnitt I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale Ziffer 2 (Entgeltgruppen 2 bis 9a – handwerkliche Tätigkeiten)
– Allgemeines
– Die Tätigkeitsmerkmale im Einzelnen Teil A Abschnitt I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale Ziffer 3 (Entgeltgruppen 2 bis 12 – Büro-, Buchhalterei, sonstiger Innen- und Außendienst)
– Allgemeines
– Entgeltgruppen 2 bis 4
– Entgeltgruppen 5 bis 9a
– Entgeltgruppen 9b bis 12Teil A Abschnitt I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale Ziffer 4 (Entgeltgruppen 13 bis 15)
– Allgemeines
– Entgeltgruppe 13
– Entgeltgruppe 14
– Entgeltgruppe 15Teil A Abschnitt II Spezielle Tätigkeitsmerkmale
– Bezügerechner
– Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
– Ingenieure
– Meister
– Techniker
– Vorlesekräfte für Blinde Teil B Besonderer Teil – Allgemeines und Überblick
Teil B Besonderer Teil – Abschnitt I-X
– Abschnitt I und II: Apotheker, Ärzte und Zahnärzte
– Abschnitt III: Beschäftigte in Bäderbetrieben
– Abschnitt IV: Baustellenaufseher
– Abschnitt V: Beschäftigte in Bibliotheken, Büchereien, Archiven, Museen
– Abschnitte VI-X: Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst u. a.
关于作者
Prof. Dr. Klaus Hock ist Professor für Arbeits- und Zivilrecht an der FH Kehl, Hochschule für öffentliche Verwaltung. Zudem hält er als Dozent Praktiker-Seminare im Arbeits-, Tarif- sowie Betriebsverfassungsrechts. Darüber hinaus ist er Fachbuchautor und Herausgeber von Publikationen zum Thema.