Die 7. Auflage des Kommentars liefert aktuelle Erläuterungen, die Praxiserfahrungen der letzten Jahre aufgreifen. Seit der letzten großen Bauordnungsnovelle, die 2006 in Kraft trat, erfuhr die Bauordnung für Berlin durch sechs Gesetzesänderungen wesentliche Veränderungen, die unter anderem aus der Umsetzung
- der inzwischen fortgeschriebenen Musterbauordnung,
- der europäischer Seveso-III – Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und
- der EU-Bauproduktenverordnung sowie politischer Schwerpunktsetzungen
- im Umgang mit Werbeanlagen
- beim barrierefreien Bauen,
- zur Vereinfachung des Abstandsflächenrechts,
- zur Förderung der Holzbauweise beim Brandschutz und
- im bauaufsichtlichen Verfahrensrecht, zur Vermeidung von Spekulationen mit Grundstücken
resultierten.
表中的内容
Verfahrensfreie Vorhaben – Genehmigungsfreistellung.- vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.- Neues Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen.- Neues Genehmigungsverfahrens für die Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum – Baugenehmigungsverfahren.- Prüfung bautechnischer Nachweise.-Neues Abstandsflächenrecht.- Neue Regelungen zur Vermeidung rechtswidriger Grundstücksteilungen.- Neue Brandschutzregelungen.- Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte und Bauarten.- Technische Baubestimmungen.- Bauvorlageberechtigung.- Bautechnische Nachweise.- Öffentlichkeitsbeteiligung.- Nachbarschutz.- Stellplätze – Abstellplätze für Fahrräder.- Barrierefreies Bauen.- Die am Bau Beteiligten.- Bauvorlageberechtigung.- Baueinstellung und Beseitigung baulicher Anlagen.- Bestandsschutz.
关于作者
Thomas Meyer ist Architekt und leitet als Senatsrat in der Senatsbauverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen langjährig die Oberste Bauaufsicht.
Dr. Justus Achelis ist langjähriger Justitiar des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
Annegret von Alven-Döring war langjährige Vorsitzende einer Baurechtskammer des Verwaltungsgerichts Berlin.
Dr. Mathias Hellriegel LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Gründer der Sozietät HELLRIEGEL RECHTSANWÄLTE in Berlin.
Matthias Kohl ist Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dort Mitglied des u.a. für Baurecht zuständigen 2. Senats.
Markus Rau LL.M. ist Richter am Verwaltungsgericht Berlin und war dort langjähriges Mitglied einer Baurechtskammer.