Am 6. Mai 2013 beginnt in München der größte Strafprozess in Deutschland seit der Wiedervereinigung. Am 11. Juli 2018 wird das Urteil gesprochen. Eine Frau und vier Männer werden beschuldigt, die Terrororganisation NSU gegründet oder unterstützt zu haben – eine rechtsradikale Gruppe, die zehn Menschen ermordet, drei Sprengstoffanschläge verübt einen Brandstiftung und 15 Raubüberfälle begangen haben soll. Das Verfahren wird mehr als fünf Jahre dauern, mehr als 600 Zeugen und Sachverständige kommen zu Wort, über 60 Anwälte vertreten die fünf Angeklagten und 93 Nebenkläger an 437 Prozesstagen.
Annette Ramelsberger, Tanjev Schultz und Rainer Stadler gehören zu den wenigen Journalisten, die Zutritt zum Gerichtssaal hatten und die Verhandlung vom ersten Tag an lückenlos verfolgt haben. Aus ihren täglichen Mitschriften ist ein umfangreiches Protokoll entstanden, das in diesen fünf Büchern dokumentiert wird: Ein Stück deutscher Geschichte.
Es handelt sich um Originaltöne aus der Verhandlung, die gekürzt, aber sonst unverändert wiedergegeben werden. Durch die Stimmen des Richters, der Zeugen, der Sachverständigen, der Anwälte und der Angeklagten entsteht ein Gesamtbild von zehn Jahren Terror, dem nicht endenden Schmerz der Opfer, dem eiskalten Vorgehen der Täter, dem Dilettantismus der Ermittler und der schwierigen Suche nach der Wahrheit, die doch so offensichtlich zu sein scheint.
Band 1-3: Beweisaufnahme
Band 4: Plädoyers und Urteil
Band 5: Materialien (Register, Chronologie und kurze Portraits der Beteiligten)
About the author
Annette Ramelsberger ist Gerichtsreporterin der Süddeutschen Zeitung, Wiebke Ramm schreibt seit 2011 als freie Journalistin über bedeutsame Strafprozesse in ganz Deutschland, Tanjev Schultz arbeitet dort als politischer Redakteur und Rainer Stadler beim Magazin der Süddeutschen Zeitung. Für dieses Buch haben die vier Autoren ihre Mitschriften aus dem Prozess von mehr als 3000 Seiten verarbeitet, verdichtet und editiert – nicht zuletzt um spätere Missverständnisse und Legendenbildung zu verhindern. Denn bisher ist es an deutschen Gerichten nicht vorgesehen, ein offizielles Protokoll zu erstellen, auch nicht bei einem politisch so brisanten und historisch einmaligen Verfahren wie dem NSU-Prozess.