Politikwissenschaftliche Pluralismustheorien betrachten Gemeinwohl als Resultat politischer Kompromisse. Solche prozeduralen Konzepte finden sich auch in der Rechtswissenschaft, wenn es darum geht, allgemeinen und schwachen Interessengruppen besondere Klagerechte einzuräumen. Allerdings müssen Gerichte in ihren Urteilen inhaltlich begründen, inwiefern mit solchen Klagen öffentliche Interessen gewahrt werden. Am Beispiel des Verbraucherschutzes erläutert der Autor, warum moderne Pluralismuskonzepte auch solche inhaltlichen Gemeinwohlbestimmungen in die Analyse der Interessenvermittlung einbeziehen sollten.
Tabella dei contenuti
Die Verteidigung „öffentlicher Interessen“.- Die Dilemmata „allgemeiner Interessen“.- Kollektive Interessenvertretung oder individueller Rechtsschutz?.- Sammelklagen als Ausdruck und Konsequenz des fragmentierten Pluralismus am Beispiel der USA.- Prozedurales Gemeinwohl als grenzüberschreitender Konsens?.
Circa l’autore
Prof. Dr. Christoph Strünck lehrt Politikwissenschaft, insbesondere Sozialpolitik, an der Philosophischen Fakultät der Universität Siegen.